Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen

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Hier erfahren Sie, wie Sie eine „Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen“-Tätigkeit anmelden, abändern oder beenden können

Für wen

Unternehmen oder Privatpersonen, die Gästezimmer bzw. Ferienwohnungen bereits vermieten oder jene die vermieten möchten.

Brixen

Beschreibung

Von einer privaten Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen spricht man laut Art. 1 des Landesgesetzes Nr. 12/1995, wenn in einem Gebäude, das nicht als Betriebsstätte eingestuft ist, nicht mehr als acht Zimmer oder fünf möblierte Wohnungen vermietet werden. Die Verabreichung von Speisen und Getränke an die Hausgästen ist ebenfalls möglich.

Vor Beginn, aber auch bei der Änderung oder Beendigung der Zimmervermietungstätigkeit ist eine Tätigkeitsmeldung (ZMT) vorzunehmen.

So geht’s

Zum Online-Dienst (SUAP Portal) für die Tätigkeitsmeldung (ZMT-SCIA) und die Hygienemeldung (wird nur bei Bewirtung der Hausgäste benötigt)

Was Sie benötigen

  • SPID, CIE oder aktivierte Bürgerkarte, um in das Portal einsteigen zu können
  • Digitale Unterschrift
  • PEC-Mail-Adresse
  • Kopie eines Ausweisdokuments des Inhabers/der Inhaberin oder des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens (+ Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Landes ist);
  • Grundriss der Betriebsräume im Maßstab 1:100 mit Angabe der baulichen und funktionellen Merkmale;
  • Nachweis, dass Sie über die Betriebsräume verfügen (Mietvertrag oder Besitzbescheinigung);
  • Antrag auf Einstufung des Betriebs;
  • Erhebungsformular für die Einstufung von Privatvermietern;
  • Nur bei Verpflegungsleistungen für Hausgäste: Bestätigung der Einzahlung für die Registrierung von Lebensmittelbetrieben zu Gunsten des Südtiroler Sanitätsbetriebs (20 Euro, Gesundheitsbezirk Brixen, PagpPa-Zahlung durch das Zahlungsportal “ePays” der Südtiroler Einzugsdienste AG, unter der Sektion “Suedtiroler Sanitätsbetrieb)

Was Sie erhalten

Quittung durch das SUAP-Portal für die Eröffnung/Änderungen/Schließung der Tätigkeit

Fristen und Fälligkeiten

Nach der Übermittlung der Tätigkeitsmeldung (ZMT) über das SUAP-Portal kann die Tätigkeit sofort aufgenommen werden. Das Wirtschaftsamt hat in der Folge 60 Tage Zeit, um die Angaben in der Tätigkeitsmeldung zu überprüfen.

60 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

KOSTENLOS

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