Der Wahlausweis ist für 18 Wahlgänge gültig und muss deshalb aufbewahrt und bei den nächsten Wahlen wieder verwendet werden. Der Wahlausweis muss bei den Wahlen gemeinsam mit einem Personalausweis im Sektionswahlamt vorgewiesen werden. Pro Wahlgang wird dann jeweils ein Abschnitt des Ausweises mit dem Datum der Wahl und dem Sektionsstempel versehen. Der Wahlausweis wird jeder Wählerin und jedem Wähler von Amtswegen zugestellt.
Bei Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemeinde, stellt die neue Wohnsitzgemeinde der Wählerin oder dem Wähler einen neuen Wahlausweis aus und zieht den alten Wahlausweis ein. Bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde, der gleichzeitig einen Wechsel der Wahlsektion bedeutet, wird der Wählerin oder dem Wähler eine Etikette mit den entsprechenden Änderungen zugesandt. Es obliegt der Wählerin oder dem Wähler diese auf dem Wahlausweis anzubringen.