Zu- oder Vornamensänderung

  • Dienst aktiv

Die Namensänderung, die unwiderruflich ist, wird sofort in den verschiedenen Urkunden eingetragen

Für wen

Alle Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde Brixen

Brixen

So geht’s

Personen, welche vor dem 30.März 2001 geboren sind und einen Namen tragen, der aus mehreren Elementen besteht, können eine Namensänderung beim Standesamt der Geburts- oder Wohnsitzgemeinde beantragen.

Alle anderen Gesuche zur Zu- oder Vornamensänderung müssen dem Regierungskommissariat Bozen übermittelt werden. Die verschiedenen Antragsformulare sind im Standesamt verfügbar.

Personen, welche im besonderen geschichtlichen Zeitraum geboren sind, in dem die Namen in italienischer Sprache aufgezwungen wurden, und diesen in die deutsche Sprache umwandeln möchten, können sich an die Geburts- oder Wohnsitzgemeinde wenden, um das entsprechende Formular und notwendigen Informationen zu erhalten. Der Antrag wird von der Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Trient-Außenabteilung Bozen behandelt.

Was Sie benötigen

Gültigen Personalausweis

Was Sie erhalten

Zu- oder Vornamensänderung

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Zugang zum Dienst

Standesamt

Das Standesamt beurkundet Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Sterbefälle und Staatsbürgerschaften in der Gemeinde Brixen.

Maria-Hueber-Platz 3 - 39042 Brixen

Öffnungszeiten:

Samstags an den Bürgerschalter wenden. Falls der Bürgerschalter geschlossen ist, findet der Parteienverkehr samstags von 8.30 bis 11.00 Uhr im Standesamt statt.

Mo.
08:30 - 12:15
Di.
08:30 - 12:15
Mi.
08:30 - 12:15
Do.
08:30 - 12:15
Fr.
08:30 - 12:15
Sa.
08:30 - 11:00
Gültig seit 02.09.2022
Gültig bis zum 31.12.2050

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