Beschreibung
Die Maßnahme sieht die verpflichtende Verwendung der Parkscheibe mit einer maximalen Parkdauer von 180 Minuten vor, gültig zu folgenden Zeiten:
- Montag bis Freitag: 08:00–19:00
- Samstag: 08:00–14:00
- Sonn- und Feiertage: keine Parkscheibenpflicht
Für die Bewohner des betroffenen Gebiets besteht zudem die Möglichkeit, eine gebührenpflichtige Genehmigung zu beantragen, die das Parken ohne Parkscheibe erlaubt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Die neue Regelung tritt ab Anfang März 2026 in Kraft, sobald die erforderlichen technischen und verwaltungstechnischen Schritte abgeschlossen sind.