Neue Verkehrsregelung: Großer Graben (Hartmannsplatz)

Es wird mitgeteilt, dass zur Verbesserung des Stadtbildes und der Lebensqualität im Zentrum eine neue Verkehrsregelung im Bereich des Großen Grabens, insbesondere auf dem Hartmannsplatz, in Kraft getreten ist.
Veröffentlichungsdatum:

25.03.2026

© Gemeinde Brixen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Beschreibung

Es wird mitgeteilt, dass zur Verbesserung des Stadtbildes und der Lebensqualität im Zentrum eine neue Verkehrsregelung im Bereich des Großen Grabens, insbesondere auf dem Hartmannsplatz, in Kraft getreten ist.

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • Halteverbot: Auf dem gesamten Platzbereich (Teil der verkehrsberuhigten Zone) gilt nun ein allgemeines Halteverbot für alle Fahrzeuge.
  • Durchfahrtsverbot: Auch für Motorräder und Leichtmotorräder gilt nun ein Durchfahrtsverbot in der verkehrsberuhigten Zone am Großen Graben und in der Stadelgasse (in beiden Fahrtrichtungen). Da die Zufahrt nicht mehr gestattet ist, ist dementsprechend auch das Parken auf dem Platz oder in dessen unmittelbarer Nähe untersagt.
  • Radfahrer dürfen die Zone weiterhin befahren. Es ist jedoch nicht mehr erlaubt, Fahrräder auf den Platzflächen abzustellen, die nicht mit entsprechenden Fahrradständern ausgestattet sind. - Das Parken von Fahrrädern bleibt im westlichen Bereich (Richtung Stadtfriedhof) gestattet, wo die entsprechenden Fahrradständer weiterhin zur Verfügung stehen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die neue Beschilderung vor Ort genauestens zu beachten.

Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 25.03.2026 09:05

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