VERFASSUNGSREFERENDUM VOM 22. UND 23. MÄRZ 2026

Vorübergehend im Ausland ansässige Wahlberechtigte
Veröffentlichungsdatum:

30.01.2026

Themen

Kategorie

  • Wichtige Bekanntmachung

Beschreibung

Wahlberechtigte, die sich aus Studien-, Arbeits- oder medizinischen Gründen vorübergehend im Ausland aufhalten, können ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 459/2001.

Der Antrag muss direkt an die Gemeinde gerichtet werden, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist, und zwar bis spätestens 18. Februar 2026., entsprechend dem zweiunddreißigsten Tag vor dem Wahltag.

Was den Inhalt der Erklärung und die Modalitäten der Versendung betrifft, muss dem gebührenfreien Antrag immer auch eine Ablichtung des gültigen Personalausweises des Wahlberechtigten beigelegt werden und immer die Postanschrift im Ausland angeführt werden, an welche der Umschlag mit dem Wahlschein geschickt werden soll, sowie eine im Sinne von Art. 46 und 47 des vereinheitlichten Texts nach DPR 445/2000 abgegebene Erklärung darüber dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 des erwähnten Art. 4-bis erfüllt sind.

Die Briefwahloption kann der Gemeinde per Post, per E-Mail (die nicht zertifiziert sein muss) oder durch persönliche Abgabe übermittelt werden, auch durch eine andere Person als den Antragsteller selbst.

 

Unsere Kontaktdaten:

Gemeinde Brixen – Wahlamt

Grosse Lauben Nr. 5 – 39042 BRIXEN

Pec: servizidemografici.bressanone@legalmail.it

E-mail: verena.runggatscher@brixen.it

Telefonnummer: 0472-062136

Bearbeitet von

Amt für Verwaltungsorgane

Das Amt organisiert Repräsentationsaufgaben und ist zuständig für Öffentlichkeitsarbeit und Presseangelegenheiten.

Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 30.01.2026 11:53

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