Zuweisung von Gästebetten

Die Gemeinde Brixen weist folgende Anzahl an Gästebetten aus dem Vorschusskontingent auf Gemeindeebene zu:
Veröffentlichungsdatum:

24.10.2025

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  • Wichtige Bekanntmachung
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Beschreibung

Die Gemeinde Brixen weist folgende Anzahl an Gästebetten aus dem Vorschusskontingent auf Gemeindeebene zu:

15 Gästebetten für gastgewerbliche Betriebe gemäß Landesgesetz vom 14.12.1988, Nr. 58;

6 Gästebetten für die Vermietung gemäß Landesgesetz vom 19.09.2008, Nr. 7 (Urlaub auf dem Bauernhof)

 

Die Mindestvoraussetzungen und die einzureichenden Unterlagen können der Kundmachung entnommen werden.

Das Gesuch muss im Zeitraum 01.11.2025 ab 8:30 Uhr – 15.11.2025 eingelangen und an die zertifizierte E-Mail Adresse servizigenerali.bressanone@legalmail.it gesendet werden.

N.B.: Es handelt sich um eine ausschließende Frist: Anträge die außerhalb dieses Zeitraums (vor dem 01.11.2025 ab 8:30 und nach dem 15.11.2025) eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bearbeitet von

Amt für Verwaltungsorgane

Das Amt organisiert Repräsentationsaufgaben und ist zuständig für Öffentlichkeitsarbeit und Presseangelegenheiten.

Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 14.11.2025 10:24

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