Bettenstopp – Nachmeldung von Gästebetten

Neuerungen bei der Nachmeldung von Gästebetten
Veröffentlichungsdatum:

06.03.2023

Lesezeit:

3 min

Themen

Kategorie

  • Wichtige Bekanntmachung
© Gemeinde Brixen - Comune di Bressanone - Unbekannte Lizenz

Beschreibung

Gastgewerbliche Betriebe und nicht gastgewerbliche Betriebe (private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen und Beherbergung im Rahmen des Urlaub auf dem Bauernhof) können innerhalb 31.03.2023 bei der Gemeinde um die Erhöhung der in der Erlaubnis oder in der Tätigkeitsmeldung/Tätigkeitsbeginnmeldung angeführten Gästebettenanzahl ansuchen bzw. diese melden.

Die Vordrucke sind auszufüllen und mit digitaler Unterschrift zu unterzeichnen oder nachdem sie ausgedruckt worden sind, händisch zu unterschreiben und, nur wenn händisch unterschrieben, zusammen mit einem Personalausweis an folgende zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC-Mail)
servizigenerali.bressanone@legalmail.it
oder an folgende gewöhnliche E-Mail-Adresse
info@brixen.it
zu versenden.

Es wird dringend empfohlen, die Vordrucke mittels zertifizierter E-Mail (PEC-Mail) zu übermitteln, um eine elektronische Übermittlungsbestätigung zu erhalten.

Die in dieser Gemeinde geltende Parkplatzregelung sieht vor, dass für die Nachmeldung von Gästebetten die Verfügbarkeit der folgenden Anzahl von Parkplätzen nachgewiesen werden muss:
je Gästebetten 1 Parkplatz + 20 % für das Personal
je 15 Gästebetten 1 Fahrradabstellplatz + 20 % für das Personal.

Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 29.09.2023 14:44

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