GIS - ANTRAG UM RÜCKERSTATTUNG/VERRECHNUNG

Editierbares PDF‑Antragsformular
Veröffentlichungsdatum:

22.10.2025

Beschreibung

Die Rückerstattung nicht geschuldeter, irrtümlich eingezahlter Beträge müssen betroffene Steuerpflichtige innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab dem Tag der Einzahlung beziehungsweise ab dem Datum, an dem das Recht auf Rückerstattung festgestellt wurde, beantragen. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 180 Tagen ab dem Tag, an dem der Antrag eingereicht wird.

Zuständige Stelle

Steueramt

Das Steueramt verwaltet Gemeindesteuern, Gebühren für öffentliche Dienste sowie Feststellungs- und Streitverfahren in der Gemeinde Brixen.

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Steuern, Finanzen und Bußgelder

Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

GIS - Gemeindeimmobiliensteuer

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

22.10.2025

Veröffentlichungsdatum

22.10.2025

Weitere Informationen

Für die rückerstatteten Beträge stehen den Anspruchsberechtigten die Zinsen, die täglich ab dem Tag der Einzahlung anreifen

Verweis auf Gesetzesbestimmungen

L.G. 3/2014, Art. 17

Letzte Änderung: 17.03.2026 12:01

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