Beschreibung
Der Steuersatz ist , für die Wohnungen der Katastergruppe A, welche für die Beherbergungstätigkeit in gasthofähnlichen und nicht gasthofähnlichen Beherbergungsbetrieben im Sinne des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58, in geltender Fassung, verwendet werden,auf 0,56 Prozent herabgesetzt.