Beschreibung
Wohnungen, die aufgrund eines registrierten Mietvertrags zu Wohnzwecken vermietet wurden, für welche die Bestätigung der Aufkündigung oder der Aufforderung zur Räumung wegen Vertragsablaufes oder die Räumungsbestätigung wegen Zahlungssäumigkeit gemäß den Artikeln 657, 658 und 663 der Zivilprozessordnung ausgestellt wurde, für den Zeitraum zwischen dem Datum der Bestätigung der Aufkündigung oder der Aufforderung zur Räumung wegen Vertragsablaufes oder der Räumungsbestätigung wegen Zahlungssäumigkeit bis zum Datum des Protokolls über die Übergabe der Wohnung gemäß Artikel 608 der Zivilprozessordnung oder, falls früher, bis zum Datum des Verzichts auf die Räumung gemäß Artikel 608-bis der Zivilprozessordnung oder bis zur Übergabe der Wohnung durch den Mieter/die Mieterin.