Gemeindeverordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung

Die Verordnung regelt die Anwendung der Charta der Steuerpflichtigen sowie das Verfahren zur einvernehmlichen Steuerfestsetzung in der Gemeinde Brixen.
Veröffentlichungsdatum:

20.10.2025

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die durch das Gesetz vom 27. Juli 2000, Nr. 212, geregelten Bereiche unter Beachtung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Garantien der Bürger:innen in Bezug auf die Verwaltungstätigkeit und regelt die einvernehmliche Feststellung auf der Grundlage der durch das gesetzes vertretende Dekret vom 19. Juni 1997, Nr. 218, festgelegten Kriterien.

Zuständige Stelle

Amt für Rechnungswesen und Finanzen

Das Amt für Buchhaltung und Finanzen verwaltet den Gemeindehaushalt, führt die Buchhaltung und koordiniert die Finanzaktivitäten der Gemeinde Brixen.

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

28.11.2024

Veröffentlichungsdatum

20.10.2025

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 27.11.2025 17:30

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