Gemeindeverordnung über die Regelung und die Verwaltung der Repräsentationsspesen

Die Verordnung regelt die Art, den Umfang und die Abwicklung von Repräsentationsausgaben der Gemeinde Brixen.
Veröffentlichungsdatum:

20.10.2025

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Brixen legt fest, unter welchen Voraussetzungen Repräsentationsausgaben – wie etwa für offizielle Empfänge, Geschenke, Veranstaltungen oder institutionelle Treffen – zulässig sind. Sie definiert die zulässigen Ausgabenarten, die Genehmigungsverfahren, die Zuständigkeiten sowie die Dokumentations- und Transparenzpflichten. Ziel ist es, einen verantwortungsvollen und nachvollziehbaren Umgang mit öffentlichen Mitteln sicherzustellen.

Zuständige Stelle

Amt für Verwaltungsorgane

Das Amt organisiert Repräsentationsaufgaben und ist zuständig für Öffentlichkeitsarbeit und Presseangelegenheiten.

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

27.03.2014

Veröffentlichungsdatum

20.10.2025

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 19.11.2025 08:39

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