Beschreibung
Die vorliegende Verordnung gewährleistet, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zuge der Aktivierung einer Videoüberwachungsanlage im Stadtgebiet, die von der Gemeinde Brixen betrieben und verwendet wird, unter Achtung der Rechte und Grundfreiheiten sowie der Würde der natürlichen Personen - insbesondere der Privatsphäre und der persönlichen Identität - erfolgt. Sichergestellt werden weiters auch die Rechte der juristischen Personen und anderer Körperschaften oder Vereinigungen, die an der Datenverarbeitung beteiligt sind