Beschreibung
Die Verordnung der Gemeinde Brixen legt die technischen, städtebaulichen und umweltbezogenen Kriterien für die Errichtung von Telekommunikationsanlagen wie Mobilfunkmasten, Antennen und Glasfaserleitungen fest. Ziel ist es, eine ausgewogene Versorgung mit modernen Kommunikationsdiensten zu gewährleisten und gleichzeitig die landschaftliche, kulturelle und gesundheitliche Verträglichkeit der Standorte zu berücksichtigen. Die Regelung umfasst Genehmigungsverfahren, Standortvorgaben und Beteiligungsrechte der Bürger.