Beschreibung
Diese Verordnung regelt in Durchführung und Ergänzung der Bestimmungen des Einheitstextes über die Gemeinde ordnung und der Gemeindesatzung in der jeweils geltenden Fassung die Modalitäten, Fristen und Verfahren für die Beantwortung der Einsprüche gegen Beschlüsse durch den Stadtrat.