Verordnung über den kommunalen Zuschlag auf die Einkommenssteuer natürlicher Personen (I.R.P.E.F. - Zuschlag)

Die Verordnung regelt die Erhebung und Anwendung des kommunalen Zuschlags zur Einkommenssteuer (IRPEF) in der Gemeinde Brixen.
Veröffentlichungsdatum:

20.10.2025

Beschreibung

Die gegenständliche Verordnung, die im Sinne von Art. 1, Abs. 3 des GvD Nr. 360 vom 28. September 1998 und in Ausübung der Verordnungsgewalt gemäß Art. 52. des GvD Nr. 446 vom 15. Dezember 1997 in geltender Fassung erlassen wurde, legt die Grundsätze zur Anwendung des kommunalen Zuschlags auf die Einkommensteuer natürlicher Personen fest, der in der Gemeinde Brixen mit Beschluss des Gemeinderats Nr. 13 vom 28.01.1999 eingeführt und mit Beschluss des Gemeinderats Nr. 114 vom 25.11.2010 abgeändert wurde

Zuständige Stelle

Amt für Rechnungswesen und Finanzen

Das Amt für Buchhaltung und Finanzen verwaltet den Gemeindehaushalt, führt die Buchhaltung und koordiniert die Finanzaktivitäten der Gemeinde Brixen.

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

28.03.2022

Veröffentlichungsdatum

20.10.2025

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 24.11.2025 16:44

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