Verordnung über die Ausübung des Handels auf öffentlichen Flächen

Die Verordnung regelt den Betrieb des ambulanten Handels auf öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet von Brixen.
Veröffentlichungsdatum:

20.10.2025

Themen

Art des Dokuments

  • Verordnung

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Brixen legt die Voraussetzungen, Verfahren und Rahmenbedingungen für den ambulanten Handel auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Märkten fest. Sie regelt unter anderem die Vergabe von Standplätzen, die zulässigen Warenarten, die Öffnungszeiten sowie die Pflichten der Händler, um einen geordneten, sicheren und fairen Marktbetrieb zu gewährleisten.

Zuständige Stelle

Amt für Wirtschaft und Lizenzen

Das Amt für Wirtschaft und Lizenzen bearbeitet Gewerbeanmeldungen, erteilt Genehmigungen und informiert über wirtschaftliche Tätigkeiten in Brixen.

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

29.11.2019

Veröffentlichungsdatum

20.10.2025

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 27.11.2025 16:30

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia distributed by OpenCity Labs · Zugriff auf Site-Editoren