Beschreibung
Die vorliegende Verordnung regelt das Verfahren für den Antrag, für den Erlaß und für die Rücknahme der Konzessionen und der Ermächtigungen zur Besetzung öffentlichen Grundes sowie die Richtlinien, nach denen die bezüglichen Gebühren anzuwenden und einzuheben sind, unter Beachtung der Bestimmun-gen des Gesetzesdekretes vom 15. November 1993, Nr. 507 in geltender Fassung.