Verordnung über die Verträge und über die Durchführung von Arbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen in Regie

Die Verordnung regelt die Vergabe und Durchführung von Aufträgen, Lieferungen und Dienstleistungen in vereinfachter Form durch die Gemeinde Brixen.
Veröffentlichungsdatum:

20.10.2025

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Brixen legt fest, unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche Aufträge – etwa Reparaturen, Lieferungen oder Dienstleistungen – ohne komplexe Ausschreibungsverfahren vergeben werden können. Sie definiert die Schwellenwerte, die zulässigen Verfahren, die Verantwortlichkeiten sowie die Dokumentations- und Kontrollpflichten. Ziel ist es, Effizienz und Flexibilität bei der Abwicklung alltäglicher kommunaler Aufgaben sicherzustellen, ohne die Transparenz und Rechtmäßigkeit zu gefährden.

Zuständige Stelle

Rechtsamt

Das Rechtsamt berät die Gemeinde juristisch, prüft Verträge und vertritt rechtliche Interessen von Brixen.

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

25.08.2011

Veröffentlichungsdatum

20.10.2025

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 27.11.2025 16:38

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