Verordnung über die Zuweisung der Fläche für den geförderten Wohnbau und der Flächen für die Errichtung von Mittelstandswohnungen

Die Verordnung regelt die Vergabe von Flächen für den geförderten Wohnbau und für Wohnprojekte für den Mittelstand im Gemeindegebiet von Brixen.
Veröffentlichungsdatum:

20.10.2025

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Brixen legt die Kriterien und Verfahren für die Zuweisung von Grundstücken fest, die für den sozialen Wohnbau sowie für Wohnprojekte für einkommensstarke Haushalte vorgesehen sind. Ziel ist es, leistbaren Wohnraum zu schaffen, die soziale Durchmischung zu fördern und den lokalen Wohnbedarf nachhaltig zu decken. Die Regelung umfasst unter anderem die Voraussetzungen für Antragsteller, die Auswahlverfahren, die Nutzungsbedingungen und die städtebaulichen Vorgaben.

Zuständige Stelle

Amt für Geförderten Wohnbau

Das Amt für geförderten Wohnbau bearbeitet Anträge und begleitet Bürger beim Zugang zu leistbarem Wohnraum in Brixen.

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

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Zugeordnete Dienste

Grundbuch und Kataster

Geförderter Wohnbau

Rangordnung für den geförderten Wohnbau - Zuweisung von gefördertem Bauland

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

13.05.2021

Veröffentlichungsdatum

20.10.2025

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 22.12.2025 15:01

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