Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde

Die Verordnung regelt das Verfahren zur zwangsweisen Einhebung kommunaler Einnahmen in der Gemeinde Brixen.
Veröffentlichungsdatum:

20.10.2025

Themen

Art des Dokuments

  • Verordnung

Beschreibung

Diese Verordnung regelt die Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde in Durchführung des Artikels 52 des gesetzvertretenden Dekrets vom 15. Dezember 1997, Nr. 446, in geltender Fassung. Sie regelt somit die Einhebung mittels Zwangseintreibung, wenn die vorherigen Einzugsverfahren leer ausgegangen sind.

Zuständige Stelle

Amt für Rechnungswesen und Finanzen

Das Amt für Buchhaltung und Finanzen verwaltet den Gemeindehaushalt, führt die Buchhaltung und koordiniert die Finanzaktivitäten der Gemeinde Brixen.

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

29.11.2019

Veröffentlichungsdatum

20.10.2025

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 27.11.2025 17:41

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