Beschreibung
Die Gemeinde Brixen legt mit dieser Verordnung fest, wie sie wirtschaftlich bedeutende öffentliche Dienstleistungen – etwa Energieversorgung, Abfallwirtschaft oder Wasser – organisieren und verwalten darf. Die Regelung beschreibt die möglichen Organisationsformen (z. B. Eigenbetrieb, Gesellschaft, Konzession), die Auswahlverfahren, die Bewertungskriterien (Effizienz, Wirtschaftlichkeit, Gemeinwohlorientierung) sowie die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Ziel ist es, eine transparente, objektive und nachhaltige Entscheidung über die geeignetste Verwaltungsform zu ermöglichen.