Verordnung zur Gewährung von Beiträgen

Die Verordnung regelt die Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Beiträgen durch die Gemeinde Brixen.
Veröffentlichungsdatum:

20.10.2025

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Brixen zur Gewährung von Beiträgen legt fest, unter welchen Voraussetzungen Einzelpersonen, Vereine, Organisationen oder Unternehmen finanzielle Unterstützung erhalten können. Sie definiert die förderfähigen Bereiche, das Antragsverfahren, die Bewertungskriterien sowie die Pflichten der Beitragsempfänger hinsichtlich Transparenz und Verwendung der Mittel.

Zuständige Stelle

Amt für Wirtschaft und Lizenzen

Das Amt für Wirtschaft und Lizenzen bearbeitet Gewerbeanmeldungen, erteilt Genehmigungen und informiert über wirtschaftliche Tätigkeiten in Brixen.

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

27.10.2016

Veröffentlichungsdatum

20.10.2025

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 27.11.2025 16:14

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