Verordnung zur Verwaltung der Fundsachen

Die Verordnung regelt den Umgang mit verlorenen und gefundenen Gegenständen in der Gemeinde Brixen.
Veröffentlichungsdatum:

20.10.2025

Beschreibung

Diese Ordnung regelt die Aufgaben, die das Zivilgesetzbuch – Art. 927 und folgende – dem Bürgermeister im Bereich der Sachen, die von Dritten auf dem Brixner Gemeindegebiet unter welchen Umständen auch immer verloren bzw. gefunden werden, zuschreibt.

Dateiformat

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Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

28.11.2013

Veröffentlichungsdatum

20.10.2025

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 27.11.2025 16:08

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