Zuständigkeiten
Die Mitglieder der Gemeindeleitstelle werden vom Gemeinderat ernannt und unterstützen den Bürgermeister bei der Katastrophenvorsorge und -bewältigung auf Grundlage des Gemeindezivilschutzplans.
Jede Gemeinde verfügt über eine Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz.