Stadtrat

Der  Stadtrat unterstützt den Bürgermeister bei der Verwaltung der Gemeinde und übt seine Tätigkeit aufgrund gemeinsamer Beschlussfassung aus. 

Zuständigkeiten

Der Stadtrat führt sämtliche Verwaltungsakte aus, die nicht dem Rat vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeiten des Bürgermeisters fallen; er führt die allgemeinen Anweisungen des Rates aus und legt dem Rat eigene Vorschläge und Anregungen vor.
Der Stadtrat führt zudem sämtliche Akte und Maßnahmen mit verwaltungstechnischem Charakter aus, einschließlich jener, welche die Gemeinde gegenüber Außenstehenden verpflichtet, und ist befugt dieselben dem Bürgermeister, einem Referenten, dem Gemeindesekretär oder an die Beamten der mittleren Führungsebene zu übertragen.

Organisationsstruktur

Art der Organisation

Gemeindeausschuss
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