Öffnungszeiten der Gemeindeämter während der Faschingswoche

Unsinniger Donnerstag und Faschingsdienstag
Veröffentlichungsdatum:

09.02.2026

Themen

Kategorie

  • Wichtige Bekanntmachung

Beschreibung

Die Bürgerinnen und Bürger werden darüber informiert, dass die Gemeindeämter am Unsinnigen Donnerstag und am Faschingsdienstag (12. und 17. Februar 2026) ausschließlich vormittags geöffnet sind.

Öffnungszeiten:

  • Gemeindeämter: bis 12.15 Uhr
  • Bürgerschalter: bis 12.30 Uhr

Am Nachmittag bleiben die Ämter geschlossen.

Bearbeitet von

Amt für Verwaltungsorgane

Das Amt organisiert Repräsentationsaufgaben und ist zuständig für Öffentlichkeitsarbeit und Presseangelegenheiten.

Ultimo aggiornamento

Letzte Änderung: 09.02.2026 12:45

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