Beantragung von Beherbergungskapazitäten auf Gemeindeebene

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Hier erfahren Sie, wie Sie die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene beantragen können

Für wen

Gewerbliche Anbieter und private Vermieter der Kategorien:

  • gastgewerbliche Beherbergungstätigkeit (Landesgesetz vom 14.12.1988, Nr. 58)
  • private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen  (Landesgesetz vom 11. Mai 1995, Nr. 12)
  • Beherbergung im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof (Landesgesetz vom 19. September 2008, Nr. 7)
Brixen

Beschreibung

Die Beherbergungsbetriebe können die Zuteilung von Betten auf Gemeindeebene gemäß dem Dekret des Landeshauptmanns Nr. 25 vom 26.09.2022, Art. 7 und auf der Grundlage der Kriterien, die in der durch den Beschluss des Gemeinderats Nr. 10 vom 20.02.2025) genehmigten Verordnung festgelegt sind, beantragen.

So geht’s

  1. Laden Sie das Formular von dieser Seite herunter und füllen Sie es aus
  2. Fügen Sie alle erforderlichen Dokumente bei
  3. Schicken Sie alle Dokumente dem Amt für Wirtschaftsangelegenheiten der Gemeinde durch Zep: servizigenerali.bressanone@legalmail.it, oder durch email: info@brixen.it

Was Sie benötigen

  • Grundrisszeichnungen (im Maßstab 1:100)
  • Raumskizzen mit:
    • Quadratmeterangaben
    • Positionierung der Gastbetten
    • Fehlende Unterlagen, die nicht bei der Verwaltung vorliegen
    • Kopie der Identitätskarte

Was Sie erhalten

Zuweisung der Gästebetten

Fristen und Fälligkeiten

6 Monate: Maximale Bearbeitungszeit
Der Antrag kann immer dann eingereicht werden, wenn die Gemeinde einen Wettbewerb bekannt gibt

180 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

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