Für wen
Interessierte Personen und Vereine
Interessierte Personen und Vereine
Beiträge zur Unterstützung der laufenden Tätigkeit (Jahrestätigkeit)
Abgabetermin: 31. Jänner des Jahres, auf das sich der Beitrag bezieht. Berechtigt sind nur Vereine ohne Gewinnabsichten, die im Verzeichnis der Gemeinde Brixen eingetragen sind und ihren Vereinssitz in Brixen haben.
ACHTUNG: Wird der Antrag nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht und nicht innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt einer Aufforderung ergänzt, wird der Antrag abgelehnt.
Projektbezogene Beiträge (Veranstaltungen, Initiativen, Projekte) und Schirmherrschaft
Abgabetermin: mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung, der Initiative oder des Projekts
ACHTUNG: Wird der Antrag nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht und nicht innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt einer Aufforderung ergänzt, wird der Antrag abgelehnt.
Investitionsbeiträge
Abgabetermin: Der Antrag muss vor Tätigung der Investition eingereicht werden.
ACHTUNG: Wird der Antrag nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht und nicht innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt einer Aufforderung ergänzt, wird der Antrag abgelehnt.
Förderungen (Bauhofleistungen und andere Leistungen)
Abgabetermin: mindestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung, der Initiative oder des Projekts. Das Gesuch für Bauhofleistungen muss mindestens 30 Tage vor der Erbringung der Bauhofleistungen abgegeben werden.
ACHTUNG: Wird der Antrag nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht und nicht innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt einer Aufforderung ergänzt, wird der Antrag abgelehnt.
Die Ansuchen um Beiträge können grundsätzlich folgendermaßen eingereicht werden:
1. Persönliche Abgabe im Bürgerschalter
2. Per Post an den Bürgerschalter (Maria Hueber Platz 3)
3. PEC- Mail an: brixen.bressanone@legalmail.it
Zutreffendes Formular