Zuständigkeiten
Das Amt für Fürsorge gewährleistet eine bedarfsgerechte Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in sozialen Belangen.
Das Amt für Fürsorge gewährleistet eine bedarfsgerechte Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in sozialen Belangen.