Für wen
- Wohneinheiten der Gemeinde Brixen, in welchen sich mindestens eine Person befindet, die aus Krankheitsgründen oder aus Gründen einer Behinderung Wegwerf-Heilbehelfe verwendet: es werden die Kosten bis zu 375 KG Restmüll von der gesamten produzierten Müllmenge in der betroffenen Einheit pro Jahr abgezogen.
- Empfänger des Lebensminimums, sofern sie allein wohnen: Ermäßigung bis zu 90% des Grundtarifs.
- Familien mit meldeamtlich registrierten Kindern bis zum zweiten Lebensjahr kann für den Verbrauch von Windeln, und den daraus entstehenden zusätzlichen Müll, eine Reduzierung des mengenabhängigen Tarifes laut der tatsächlich abgegebenen Abfallmenge gewährt werden.