Durchführungspläne und Wiedergewinnungspläne

  • Dienst aktiv

Änderung der Durchführungspläne und Wiedergewinnungspläne gemäß L.G. 9/2018 Artikel 60

Für wen

Eigentümer von Liegenschaften, rechtliche Vertreter, beauftragte Techniker oder weitere Berechtigte

Brixen

Beschreibung

Übermittlung des ausgefüllten Formulars per PEC an urbanistica.bressanone@legalmail.it mit digitaler Unterschrift.

Verfahren für die Genehmigung der Änderungen laut Art. 60 des L.G. 9/2018.

So geht’s

Ausgefülltes Formular mit folgenden Anlagen:

  • Auszug aus gültigem BLP
  • Auszug Gefahrenzonenplan
  • Gültiger Durchführungs-/Wiedergewinnungsplan (Rechtsplan, Grünordnungsplan und Durchführungsbestimmungen)
  • Vorschlag für die Änderung (rot/gelb, neu)
  • Vorschlag für die Änderung der Durchführungsbestimmungen (rot/gelb, neu)
  • Technischer Bericht (zweisprachig) mit Fotodokumentation und urbanistischen Angaben
  • Prüfung der hydrogeologischen Gefahren bzw. der hydrogeologischen Kompatibilität (außer bei grauen Zonen)
  • Umweltvorbericht
  • Bebauungsvorschlag
  • grafische Unterlagen und technischer Bericht im Format ".doc.", ".dwg" (inkl. „.ctp“) und ".pdf" (digital unterschrieben)
  • Sondervollmacht
  • Ersatzerklärung Stempelmarke
  • 1 Arbeitskopie auf Papier der technischen Unterlagen

Was Sie erhalten

Änderung des Durchführungs-/Wiedergewinnungsplans

Fristen und Fälligkeiten

Verfahrenszeiten laut LG 9/2018

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Ansuchen

Sekretariatsgebühren
500,00 Euro

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