Die Vermögensgebühr wird auf die – auch unerlaubte – Nutzung öffentlicher Flächen angewendet, während die Gebühr für Werbung (öffentliche Aushänge) der Firma ABACO AG übertragen wurde.
Es ist erforderlich, eine Genehmigung für die Nutzung öffentlichen Grundes zu beantragen und zu erhalten.
Die Zahlung der Vermögensgebühr kann über PagoPA auf der Webseite der Gemeinde vorgenommen werden. Die Gebühr ist jährlich zu entrichten; die erste Zahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung. Der Betrag wird auf Grundlage des auf der Webseite verfügbaren Tarifs berechnet und mit den beanspruchten Quadratmetern sowie den beantragten Tagen multipliziert.
Um die Vermögensgebühr zu bezahlen, rufen Sie bitte diese Seite auf. In der Zahlungsgrundlage bei PagoPA ist anzugeben: ‚Besetzung öffentlichen Grundes (CUP)‘.
Für die Genehmigung zur Anbringung von Werbeanlagen wenden Sie sich bitte an ABACO S.p.A.
Für weitere Informationen oder Unterstützung im Verfahren können sich die Bürgerinnen und Bürger jederzeit an das zuständige Amt der Gemeinde wenden, das gerne für Auskünfte und Hilfestellung zur Verfügung steht.