Meldung der Nichtbenutzung einer Wohnainheit

Ersatzerklärung im PDF Format - Ausfüllbar
Veröffentlichungsdatum:

21.10.2025

Themen

Art des Dokuments

  • Formulare

Beschreibung

Wenn die Wohneinheit im Laufe des Kalenderjahres keiner Nutzung unterzogen wurde, die der Aufenthaltsabgabe unterliegt, ist der Eigentümer oder der Fruchtnießer – ausschließlich zum Zweck der Nichtanwendung der Abgabe für dieses Jahr – verpflichtet, der Gemeinde bis spätestens 31.12. des betreffenden Steuerjahres eine entsprechende Meldung vorzulegen, widrigenfalls der Anspruch verfällt

Zuständige Stelle

Steueramt

Das Steueramt verwaltet Gemeindesteuern, Gebühren für öffentliche Dienste sowie Feststellungs- und Streitverfahren in der Gemeinde Brixen.

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Urheberlizenz

Zugeordnete Dienste

Steuern, Finanzen und Bußgelder

Aufenthaltsabgabe für Villen, Wohnungen und Unterkünfte

Aufenthaltsabgabe für Villen, Wohnungen und Unterkünfte im allgemeinen.

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

21.10.2025

Veröffentlichungsdatum

21.10.2025

Weitere Informationen

Die Gültigkeit der Meldung ist auf das Jahr beschränkt, in dem sie eingereicht wird.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen

Aufenthaltsabgabe in Villen, Wohnungen und Unterkünfte im Allgemeinen Einheitstext der Regionalgesetze, genehmigt mit D.P.R.A. vom 23.12.1982, Nr. 9/L – II. Titel und nachfolgende Abänderungen Durchführungsverordnung genehmigt mit D.P.R.A. vom 24.06.1983, Nr. 4/L in geltender Fassung

Letzte Änderung: 19.03.2026 16:13

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