Beschreibung
Die vom Eigentümer oder Fruchtnießer der Wohneinheit innerhalb des 31. Dezember eingereichte Meldung dient dazu, die Merkmale der Immobilie zwecks Einstufung anzugeben sowie zu bestätigen, dass diese im Laufe des Kalenderjahres entweder vorübergehend zu touristischen Zwecken direkt vom Eigentümer oder Fruchtnießer oder von anderen Personen im Rahmen einer Vermietung oder eines Leihverhältnisses genutzt wurde