Meldung einer Wohneinheit

Meldung im PDF‑Format, ausfüllbar
Veröffentlichungsdatum:

22.10.2025

Beschreibung

Die vom Eigentümer oder Fruchtnießer der Wohneinheit innerhalb des 31. Dezember eingereichte Meldung dient dazu, die Merkmale der Immobilie zwecks Einstufung anzugeben sowie zu bestätigen, dass diese im Laufe des Kalenderjahres entweder vorübergehend zu touristischen Zwecken direkt vom Eigentümer oder Fruchtnießer oder von anderen Personen im Rahmen einer Vermietung oder eines Leihverhältnisses genutzt wurde

Zuständige Stelle

Steueramt

Das Steueramt verwaltet Gemeindesteuern, Gebühren für öffentliche Dienste sowie Feststellungs- und Streitverfahren in der Gemeinde Brixen.

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Steuern, Finanzen und Bußgelder

Aufenthaltsabgabe für Villen, Wohnungen und Unterkünfte

Aufenthaltsabgabe für Villen, Wohnungen und Unterkünfte im allgemeinen.

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

22.10.2025

Veröffentlichungsdatum

22.10.2025

Weitere Informationen

Die im vorhergehenden Absatz genannte Meldung gilt – im Hinblick auf die Erklärung der vorübergehenden touristischen Nutzung der Wohneinheit – auch für die auf das Einreichungsjahr folgenden Jahre als gültig, sofern nichts anderes erklärt wird

Verweis auf Gesetzesbestimmungen

Aufenthaltsabgabe in Villen, Wohnungen und Unterkünfte im Allgemeinen Einheitstext der Regionalgesetze, genehmigt mit D.P.R.A. vom 23.12.1982, Nr. 9/L – II. Titel und nachfolgende Abänderungen Durchführungsverordnung genehmigt mit D.P.R.A. vom 24.06.1983, Nr. 4/L in geltender Fassung

Letzte Änderung: 19.03.2026 16:17

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