Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Gemeinde Brixen

Der Seniorenrat wirkt in seniorenrelevanten Angelegenheiten mit.
Veröffentlichungsdatum:

20.10.2025

Beschreibung

Gemäß Art. 8 Abs. 2 des Landesgesetzes vom 6. Oktober 2022, Nr. 12 „Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns in Südtirol“, und gemäß Art. 44 „Formen der Beteiligung der Seniorinnen und Senioren“ des eigenen Statuts, richtet die Gemeinde Brixen den Seniorenbeirat (in der Folge kurz „Beirat“) ein, zur Unterstützung der Anliegen und Bedürfnisse der SeniorInnen, sowie zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Vertretung der SeniorInnen, die ihre aktive Beteiligung am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben umfasst.

Zuständige Stelle

Seniorenbeirat

Der Seniorenbeirat der Gemeinde Brixen setzt sich für die Anliegen und Bedürfnisse älterer Menschen ein und fördert ihre gesellschaftliche Teilhabe.

Amt für Fürsorge

Das Amt für Fürsorge gewährleistet eine bedarfsgerechte Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in sozialen Belangen.

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

28.04.2025

Veröffentlichungsdatum

20.10.2025

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 27.11.2025 17:45

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