Beschreibung
Gemäß Art. 8 Abs. 2 des Landesgesetzes vom 6. Oktober 2022, Nr. 12 „Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns in Südtirol“, und gemäß Art. 44 „Formen der Beteiligung der Seniorinnen und Senioren“ des eigenen Statuts, richtet die Gemeinde Brixen den Seniorenbeirat (in der Folge kurz „Beirat“) ein, zur Unterstützung der Anliegen und Bedürfnisse der SeniorInnen, sowie zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Vertretung der SeniorInnen, die ihre aktive Beteiligung am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben umfasst.