Beschreibung und Ziel
Auf dieser Seite können Sie grundsätzliche Informationen zum Thema Wohnen in der Gemeinde Brixen einsehen.
Auf dieser Seite können Sie grundsätzliche Informationen zum Thema Wohnen in der Gemeinde Brixen einsehen.
Die folgende Darstellung bietet eine vereinfachte Übersicht darüber, wie Wohnraum in Brixen geplant, entwickelt und vergeben wird. Sie fasst zentrale Schritte und Zuständigkeiten zusammen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.
Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, die sich einen ersten Überblick über die Möglichkeiten und Abläufe verschaffen möchten.
Zu beachten: In den vergangenen Jahren wurden im Bereich Wohnen wiederholt gesetzliche Regelungen geschaffen, um den Zugang zu leistbarem Wohnraum zu erleichtern. Mit der Wohnbaureform 2025 wurden diese Bestimmungen überarbeitet und für die Zukunft neu geordnet, damit sie klarer, einheitlicher und besser an die heutigen Bedürfnisse angepasst sind. Rechte, die Bürgerinnen und Bürger aufgrund früherer Regelungen bereits erworben haben, bleiben grundsätzlich bestehen. Die Reform verändert die zukünftigen Verfahren – prinzipiell aber nicht die Gültigkeit von bereits zugesprochenen Bindungen, Förderungen oder Nutzungsrechten.
| 1. Wie wird Wohnraum geplant? | ||
| Planungsinstrument
| Details | |
| 1.1. Landesgesetz Raum und Landschaft Das Landesgesetz vom 10. Juni 2018, Nr. 9 regelt u.a. die Raum- und Landschaftsplanung in Südtirol. | Lexbrowser | |
| 1.2. Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft Bürgermeister Andreas Jungmann: „Das Gemeindeentwicklungsprogramm und die Weichen, die wir als Gemeinde für das Wohnen gestellt haben – von der Entwicklung des Schenoni-Areals über gemeinschaftliches Mietwohnen, den klassischen Wohnbauzonen und Wohnen mit Preisbindung – bilden gemeinsam den Kurs, der unser Wohnen in den nächsten Jahrzehnten prägen wird“. | Gemeindeentwicklungsprogamm / Projekte / Dokumente / Verwaltung / Homepage - Stadtgemeinde Brixen | |
| 2. Welche Wohnraummodelle gibt es in Brixen? | ||
| Wohnraummodell | Details | |
| 2.1. Freier Wohnraum Freier Wohnbau kann von jeder Person gekauft, bewohnt bzw. gemietet werden. | - | |
| 2.2. Wohnen für Ansässige (mit Konventionierung) Wohnungen für Ansässige können von jeder Person gekauft werden, müssen aber von Personen bewohnt werden, die die Voraussetzungen erfüllen. | Mehr Wohnraum für Einheimische - Wohnreform 2025 | |
| 2.3. Geförderte Wohnbauzonen Das Land Südtirol unterstützt dabei, leistbaren Wohnraum zu bekommen, indem es Bauland fördert. Ausgewiesen wird dieses von der Gemeinde. Interessierte BürgerInnen können nach Veröffentlichung der Ausschreibung der einzelnen Zonen auf der Amtstafel der Gemeinde um die Eintragung in eine Rangordnung ansuchen. Die Teilnahme ist als Einzelantragsteller oder als Wohnbaugenossenschaft möglich. In der Regel haben Wohnbaugenossenschaften mit mindestens 25 Punkten Vorrang. Diverse Servicestellen für Wohnbaugenossenschaften unterstützen Bauwillige. | ||
| 2.4. Gemeinnütziger Mietwohnbau Der gemeinnützige Mietwohnbau bietet leistbare, nachhaltig gebaute Mietwohnungen. Er entsteht auf gefördertem Grund, wird nach sozialen Kriterien vergeben und verbindet ökologische Bauweise mit gemeinschaftlichen Angeboten. Der erste gemeinnützige Mietwohnbau in der Gemeinde Brixen wurde in Kooperation zwischen Gemeindeverwaltung und Stiftung Wohnen Südtirol entwickelt. | ||
| 2.5. Wohnen mit Preisbindung Wohnen mit Preisdeckelung ermöglicht den Erwerb von Wohnungen zu einem klar begrenzten, fairen Preis. In der Gemeinde Brixen wird dieses Modell erstmals im Mischgebiet M1 "Unterhuber" in Albeins umgesetzt. | Wohnungen mit Preisbindung | |
| 2.6. Wohnungen des Wohnbauinstitutes Das Wohnbauinstitut (WOBI) ist als öffentliche Hausverwaltung des Landes Südtirol eine Landesbehörde. Sie besitzt, verwaltet und vergibt Wohnungen, die für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen bestimmt sind. Das WOBI sorgt dafür, dass diese Wohnungen gerecht, transparent und nach klaren Regeln genutzt werden. | www.wobi.bz.it | |
| 2.7. Betreutes Wohnen Der ÖBPB “Zum Heiligen Geist” führt vier Seniorenwohnheime (Bürgerheim, Hartmannsheim, Ella und das Haus Eiseck in Klausen) und zwei Strukturen für “Begleitetes und Betreutes Wohnen für Senioren” (Villa Lumen und Götschelehof). | www.altersheim-brixen.it | |
| Entwicklung Kasernenareal Schenoni Für die Entwicklung des 19.000 m² großen Ex-Militärareals Schenoni zu einem neuen Stadtteil von Brixen wurde ein für Italien neuartiger kooperativen Planungsprozess unter Einbindung von Bürger*innen, Fachleuten und Institutionen initiiert. In dieser Wohnzone könnten alle Wohnformen realisiert werden. | Entwicklung Schenoni Areal / Projekte / Dokumente / Verwaltung / Homepage - Stadtgemeinde Brixen | |
| 3. Welche Voraussetzungen sind gefragt? | ||
| Kriterien | Details | |
| 3.1. Voraussetzungen für Besetzung einer konventionierten Wohnung Die Voraussetzungen für die Besetzung einer konventionierten Wohnung sind in Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, Art. 39 festgelegt (Wohnen für Ansässige) | Lexbrowser | |
| 3.2. Kriterien Gemeinde für gefördertes Bauland Die allgemeinen Voraussetzungen sind vom Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13 vorgegeben. In der Gemeinde Brixen sind spezifische Kriterien für die Ausschreibung der Zonen und die Erstellung der Rangordnung in einer eigenen Verordnung der Gemeinde festgelegt. | Verordnung Zuweisung Flächen geförderter Wohnbau und Mittelstandswohnungen | |
| 3.3. Kriterien Land für Wohnbauförderung Das Land Südtirol stellt die Kriterien für Wohnbauförderung in bürgerfreundlichen Form im Dienst "Wohnbauförderung" der Abteilung Wohnbau dar. | Homepage Abteilung Wohnbau | |
| 3.4. Kriterien Zulassung Wobi-Wohnung Auf der Webseite des Wohnbauinstituts werden die Kriterien bürgerfreundlich dargestellt. | Wohnungsgesuche | Institut für den Sozialen Wohnbau | |
| 3.5. Kriterien Zulassung betreutes Wohnen Die Kriterien für die Zulassung zum betreuten Wohnen sind auf der Homepage des Öffentlichen Betriebs für Pflege- und Betreuungsdienste "Zum Heiligen Geist" veröffentlicht. | www.altersheim-brixen.it | |
| 4. Welche Fördermöglichkeiten gibt es? | ||
| Fördermöglichkeit | Details | |
| 4.1. Die Wohnbauförderung | ||
| 4.2. Bauspardarlehen | Bausparen_Risparmio Casa.pdf | |
| 4.3. Begünstigtes Darlehen | Begünstigtes Darlehen.ppt | |
| 4.4. Bausparen mit Pensplan und Laborfonds | ||
| 5. Welche Bindungen gibt es? Die Bindungen gemäß Art. 79 des Landesgesetzes Nr. 13/1997 bleiben– sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt– auch nach Inkrafttreten des Landesgesetzes „Raum und Landschaft“ am 1. Juli 2020 gültig. Die entsprechende Bindung wird nun durch Art. 39 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 geregelt. | ||
| Bindung | Details | |
| 5.1. Konventionierung Wohnungen für Ansässige können von jeder Person gekauft werden, müssen aber von Personen bewohnt werden, die die Voraussetzungen erfüllen. Siehe Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, Art. 39. Der Mietzins für konventionierte Wohnungen darf nicht höher sein als der Landesmietzins. | https://wohnbauaufsicht.provinz.bz.it/de/home | |
| 5.2. Sozialbindung Wohnungen mit Sozialbindung sind geförderte Wohnungen, also Wohnungen, für deren Bau, Kauf oder Sanierung jemand einen öffentlichen Beitrag erhalten hat. Weil die öffentliche Hand Geld investiert hat, wird die Wohnung für 20 Jahre an klare soziale Regeln gebunden. Dazu zählt etwa die Pflicht, die Wohnung selbst zu bewohnen oder sie zu einem gedeckelten Mietzins (maximal 75% des Landesmietzinses) zu vermieten.
| https://wohnbauaufsicht.provinz.bz.it/de/home Welche Verpflichtungen ergeben sich aus der sozialen Bindung Info flyer AWA_Sozialbindung_LG_13_1998 - Nach Wohnreform 2025 Sozialbindung: Durchführungsverordnung ist genehmigt | Nachrichten | |